Berliner Mietspiegel 2023 (online)

Einfach, nicht qualifiziert, 5,4 % Anstieg
Seminarziele
Anfang 2020 ist der – inzwischen gekippte – Berliner Mietendeckel in Kraft getreten und hat den freien Wohnungsmarkt zugunsten planwirtschaftlicher Vorgaben quasi beendet. 2021 wurde der Mietspiegel dann mit einer Indexierung nach dem Lebenshaltungskostenindex fortgeschrieben, was dazu führte, dass der Mietspiegel von den Berliner Gerichten nicht als qualifiziert anerkannt, wohl aber angewendet wurde. In diesem Jahr wurde erneut indexiert. Wie der Mietspiegel anzuwenden und mit der Mietpreisbremse umzugehen ist erläutern Matthias Vogt und Lukas Andreas Wenderoth.
Seminarinhalt
  1. Der Berliner Mietspiegel 2023
    • Wie wurde der Mietspiegel erstellt?
    • Wie vertrauenswürdig sind die Werte?
    • Wer hat den Mietspiegel anerkannt?
    • Qualifizierter oder einfacher Mietspiegel?
    • Lehren aus der Rechtsprechung zum Mietspiegel 2021
  2. 2. Mietspiegel und Mieterhöhung
    • Einhaltung der Kappungsgrenze (anrechenbare und nicht anrechenbare Mieterhöhung)
    • Einhaltung der Wartefrist
    • Formale Begründung der Mieterhöhung: Welche Angaben sind zwingend?
    • Einsatz der Orientierungshilfe schon beim Erhöhungsverlangen sinnvoll?
    • Umrechnung: Bruttomiete zu Nettomiete
    • Berücksichtigung von Drittmitteln
    • Mieterhöhung bei strittiger Wohnfläche
    • Äußere Form der Mieterhöhung (Textform, Schriftform, Adressierung bei Mietermehrheiten, Abgabe der Erklärung als Stellvertreter)
    • Sicherstellung des beweiskräftigen Zugangs der Erhöhungserklärung
    • Die Fristenregelungen (Zustimmungsfrist, Klagefrist)
    • Widerruf einer bereits erteilten Zustimmung?
  3. 3. Mietpreisbremse
    • Ermittlung der zulässigen Neuvertragsmiete (ortsübliche Miete + 10 %)
    • Wie kann/darf ein Vermieter vorgehen?
    • Jeder Spannenwert als Ausgangspunkt?
    • Zwingende Anwendung der Orientierungshilfe?
    • Oberwertüberschreitung möglich?
    • Ermittlung auch aus Vergleichswohnungen?